Der Begriff Meldungen steht hier für alle Eintragungen, die vom Benutzer im BAO-Protokoll eingetragen werden.
Es kann sich hierbei entweder um reine Informationen oder um Aufträge handeln.
Meldungen können als "Folgeinformation" bzw. "Folgeauftrag" erstellt werden, die sich auf eine bereits vorhandene Meldung beziehen. Diese Funktion ermöglicht es, Meldungen in logischen Strängen zusammenzufassen.
Die folgenden Punkte gelten unabhängig davon, ob eine Meldung als Information oder als Auftrag erstellt wird:- Zeitmarken angeben
Jeder Meldung werden 3 Zeitmarken zugeordnet:- Ereigniszeit:
Die Ereigniszeit ist die Zeit, zu der das zum Eintrag führende Ereignis tatsächlich stattgefunden hat. - Meldezeit:
Die Meldezeit ist der Zeitpunkt, zu dem der Autor des Eintrags Kenntnis von der Sachlage erhalten hat. - Erfassungszeit:
Die Erfassungszeit wird automatisch besetzt. Sie markiert den Zeitpunkt, an dem die Meldung in das BAO-Protokoll geschrieben wird.
- Lagefelder zuordnen
Lagefelder dienen dazu, die Meldungen innerhalb einer BAO zu kategorisieren und bestimmten Lagen zuzuordnen.
Jedem Eintrag können mehrere Lagefelder zugeordnet werden.
- Dateianhänge (1.2.9)
Jeder Meldung / jedem Auftrag können Dateien angehangen werden. Die angehängten Dateien können dann von jedem Arbeitsplatz aus eingesehen werden.
- Prioritäten angeben
Es können 3 Prioritätsstufen ausgewählt werden. Die Voreinstellung ist "normal". Bei Bedarf kann die Information als "wichtig" oder "sehr wichtig" markiert werden.
- Um Mitzeichnung bitten
Verfügt ein Beamter über eine Information, die er nicht eigenverantwortlich weiterleiten darf, so kann er eine befugte Stelle darum bitten, die Information mitzuzeichnen. Bis zur Mitzeichnung durch die ausgewählte Instanz bleibt die Information für alle anderen unsichtbar.
Wird eine Information zur Mitzeichnung markiert, so wird die ausgewählte Instanz automatisch in die Addressatenliste aufgenommen.
- Meldung verstecken
Der Polizeiführer hat die Möglichkeit, Meldungen so zu verstecken, daß sie nur für die Auftragnehmer bzw. Addressaten sichtbar sind.
Die folgenden Punkte gelten, wenn eine Meldung als Information erstellt wird:Die folgenden Punkte gelten, wenn eine Meldung als Auftrag erstellt wird: